Schulen, Turnhallen Kindergärten: Übernachtungen sind Sondernutzung für Sondernutzung nicht zugelassen in der Regel.
Bei normaler Nutzung wird Brand schnell erkannt. Bei Nutzung als Schlafhalle nicht unbedingt.
Nicht alle Gebäude sind mit Brandmeldeanlage ausgestattet.
Um Übernachtungen durchzuführen sollte der Veranstalter folgende Punkte berücksichtigen:
Räume mit Rauchmelder / Brandwache ausstatten
Fluchtwege sollten überwacht werden
Jeder Raum zweiter baulicher Rettungsweg (Kann das ein Fenster sein - je nach Lage vor Ort)
Unterschied neue / alte Klassenräume - neue Räume haben Tür zum Nebenraum. Bei alten nicht unbedingt.
Räume müssen über Fluchtplan und Rettungswege verfügen.
Wenn Fluchtwegschilder nicht selbstleuchtend muss sichergestellt werden dass das jederzeit zu sehen ist.
Muss sicherstellen das auch bei Stromausfall sichere Flucht möglich ist und Fluchtwegschilder zu sehen sind.
Keine brennbaren Materialien in den Fluchtwegen.
Fluchtwege dürfen nicht verschlossen verwerden.
Keine privaten Elektrogeräte verwenden. Keine unbeaufsichtigten Elektrogeräte.
Sicherstellung, dass im Brandfall eine schnelle vollständige Evakuierung möglich ist, Feuerwehr schnell informiert werden kann.