Brandschutz


Schulen, Turnhallen Kindergärten: Übernachtungen sind Sondernutzung für Sondernutzung nicht zugelassen in der Regel.
Bei normaler Nutzung wird Brand schnell erkannt. Bei Nutzung als Schlafhalle nicht unbedingt.

Nicht alle Gebäude sind mit Brandmeldeanlage ausgestattet.


Um Übernachtungen durchzuführen sollte der Veranstalter folgende Punkte berücksichtigen: